Am 1. Februar 2007 wurden u. a. die Härtebereiche an europäische Standards angepasst und die Angabe Millimol Gesamthärte je Liter wird durch die (aus chemischer Sicht unsinnige) Angabe Millimol Calciumcarbonat je Liter ersetzt.
Wasserversorgungsunternehmen werden wohl weiterhin auch die Gesamthärte veröffentlichen, dies ist im Gesetz aber nicht vorgeschrieben.
Die neuen Härtebereiche unterscheiden sich kaum von den bisherigen, nur werden die Bereiche 3 und 4 zum Härtebereich „hart“ zusammengelegt und die Ziffern 1,2,3 und 4 werden durch die bereits gebräuchlichen Beschreibungen „weich“, „mittel“ und „hart“ ersetzt. Die neuen Härtebereiche sind wie folgt definiert:
Tabelle | Wasserhärte und Umrechnungen:
Härtebereich
weich (1)
Mittel (2)
Hart (3 und 4)
Millimol Calciumcarbonat je L
weniger als 1,5
1,5 bis 2,5
Mehr als 2,5
Härtebereich
Weniger als 8,4 °dH
8,4 bis 14 °dH
Mehr als 14 °dH